Freiwilliges vs. Pflichtpraktikum: Das sind die wesentlichen Unterschiede

Freiwilliges vs. Pflichtpraktikum: Das sind die wesentlichen Unterschiede

Ob studentische Pflicht oder eigenständiger Lerneifer: Praktika sind für Dich die ideale Gelegenheit, vor dem Berufseinstieg verschiedene Arbeitsbereiche und Betriebe kennenzulernen. Doch zwischen obligatorischen und freiwilligen Praktika bestehen feine, aber bedeutsame Unterschiede.

Praktika sind heutzutage eine selbstverständliche Etappe auf dem Weg ins Berufsleben und als solche auch fester Bestandteil der akademischen Ausbildung. Das obligatorische Praxissemester ist mittlerweile in fast jedem Studiengang verankert, vereinzelt sind Praktika sogar Voraussetzung für die Immatrikulation. Doch auch fernab von derartigen Auflagen sind Praktika für junge Menschen äußerst attraktiv: Sie bieten wertvolle berufliche Orientierung, die Möglichkeit, praktische Fertigkeiten zu erlernen und nicht zuletzt eine willkommene Abwechslung zum Alltag in Hörsaal und Seminarraum. Kein Wunder also, dass sich viele Studierende aus freien Stücken parallel zum Studium oder in den Semesterferien um ein Praktikum bemühen.  

Der offensichtliche Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem verpflichtenden Praktikum ist zunächst, dass es für Letzteres verbindliche Vorgaben hinsichtlich Dauer, Arbeitszeiten und Aufgabenbereich gibt. Arbeitsrechtlich besteht darüber hinaus eine klare Trennung zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika – mit weitreichenden Konsequenzen für Dich und Deinen Arbeitgeber. Wir haben die wesentlichen Auswirkungen der jeweiligen Praktikumsformen im Folgenden für Dich zusammengefasst.  

Habe ich als Praktikant Anspruch auf Gehalt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Entlohnung besteht lediglich für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, denn diese fallen unter das Mindestlohngesetz (MiLoG § 22). Kürzere oder verpflichtende Praktika begründen hingegen rechtlich kein Arbeits-, sondern ein Ausbildungsverhältnis und sind somit nicht mindestlohnpflichtig. 

In der Praxis zahlen die allermeisten Betriebe auch Pflichtpraktikanten immerhin zumindest eine Aufwandsentschädigung. Eine angemessene Vergütung ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung seitens des Arbeitgebers, Studierende sind in der Regel darauf angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Schließlich lässt sich ein mehrmonatiges Praktikum in Vollzeit kaum mit einem zusätzlichen Nebenjob vereinen. Du solltest Dich deshalb auf der Suche nach einem Praktikumsplatz nicht unter Wert verkaufen und Deine Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsgespräch offen thematisieren.        

Habe ich als Praktikant Anspruch auf Urlaub?

Ähnlich wie mit dem Gehalt haben Pflichtpraktikanten keinerlei gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei freiwilligen Praktika richtet sich der Urlaubsanspruch zunächst nach der Dauer des Praktikums und den Arbeitszeiten: Ab einer Dauer von sechs Monaten hast Du bei einer Fünf-Tage-Woche gemäß Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr (§ 26 BBiG). 

Auch für ein Pflichtpraktikum kannst Du mit Deinem Arbeitgeber natürlich über Urlaubstage verhandeln. Bedenke jedoch, dass diese von der vorgeschriebenen Dauer Deines Praktikums abgezogen werden    

Benötige ich einen Praktikumsvertrag?

Mit Ausnahme von Praktikumsverhältnissen, die unter das Mindestlohngesetz fallen (siehe oben), gibt es weder für freiwillige noch für verpflichtende Praktika eine gesetzliche Vorschrift für schriftliche Verträge. Wir empfehlen Dir dennoch, die vereinbarten Rahmenbedingungen (Ziele und Aufgaben, Dauer, Arbeitszeiten, ggf. Vergütung, Kündigungsfrist) vertraglich festzuhalten. So bist Du rechtlich auf der sicheren Seite, falls es während Deines Praktikums zu Konflikten kommt.    

Wie bin ich als Praktikant versichert?

Die Regelungen rund um den Versichertenstatus von Praktikanten sind komplex und deshalb im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass freiwillige Praktika in der Regel sozialversicherungspflichtig sind, Pflichtpraktika hingegen nicht: Als Pflichtpraktikant bist Du über Deine Hochschule, Deine Familienversicherung oder Deine studentische Krankenversicherung versichert. Bei einem freiwilligen Praktikum zahlt Dein Arbeitgeber Sozialabgaben, die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach Deinem Gehalt. 

Klarheit herrscht bezüglich der Unfallversicherung: Diese ist unabhängig der Art des Praktikums gesetzlich vorgeschrieben. Bei verpflichtenden Praktika übernimmt meist die Hochschule oder Uni die Versicherungsbeiträge, bei freiwilligen Praktika zahlt der Arbeitgeber.          

Praktikum: Karrierkick oder Ausbeutung?

Ein Praktikum kann den Start Deiner beruflichen Laufbahn maßgeblich vorantreiben: Im Idealfall sammelst Du einschlägige Referenzen für Deine Bewerbungsunterlagen, knüpfst Kontakte und lernst für den Arbeitsalltag relevante Fähigkeiten. Egal, ob nun Pflicht- oder freiwilliges Praktikum, Du solltest in jedem Fall die Chance nutzen und Deine Aufgaben mit entsprechender Ernsthaftigkeit und Lernbereitschaft angehen.  

Leider gibt es wie überall auch auf dem Arbeitsmarkt schwarze Schafe, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte einsetzen. Um nicht in ein ausbeuterisches Arbeitsverhältnis zu geraten, solltest Du potenzielle Praktikumsbetriebe deshalb sorgfältig prüfen. Plötzliche Abweichungen in den ausgeschriebenen Konditionen sind etwa ein Indiz für unseriöses Gebaren; ebenso sollten die Dir übertragene Verantwortung stets im Verhältnis zu Deinem Status als Praktikant stehen. Auch deshalb an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, die Zusammenarbeit vertraglich zu fixieren.    

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Übersicht

Die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick:

 

Pflichtpraktikum

Freiwilliges Praktikum

Gehalt

Kein gesetzlicher Anspruch

Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn bei einer Dauer von min. 3 Monaten

Urlaub

           Kein gesetzlicher Anspruch

            Gemäß Bundesurlaubsgesetz § 26 BBiG

Versicherung

       Studentische oder Familienversicherung

           Arbeitgeber zahlt Versicherungsbeiträge