Die goldene Mitte? Midijobs für Studierende
Aktualisiert: 14.10.2022
Im Unterschied zu den allseits beliebten Minijobs ist das Arbeitsmodell Midijob unter Studierenden kaum bekannt. Dabei profitieren diese mitunter besonders vom gesetzlichen Übergangsbereich zwischen geringfügigem und regulärem Beschäftigungsverhältnis.
Neben der Uni jobben, um den eigenen Kontostand aufzubessern: Für den Großteil der Studierenden in Deutschland ist dies selbstverständlicher Bestandteil des Studentenlebens. Aufgrund flexibler Arbeitszeiten und unkomplizierter Vergütung verdingen sich die meisten Studierenden in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, den sogenannten Minijobs. Doch was, wenn der Minijob nicht ausreicht? Wenn Du mehr als 520 Euro im Monat verdienen willst ohne dabei ganz auf Deine studentischen Privilegien zu verzichten, findest Du Dein (neben)berufliches Glück mit einem Midijob!
Was versteht man unter Midijobs?
Midijob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Beschäftigung im sogenannten „Übergangsbereich“ zwischen Minijob und regulärem Arbeitsverhältnis. Maßgeblich für eine solche Einordnung ist das monatliche Bruttoeinkommen insgesamt, die Verdienstgrenze verläuft zwischen 520,01 und maximal 1.600 Euro. Im Unterschied zum Minijob sind Einnahmen in dieser Größenordnung zwar grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, es gelten jedoch teils deutlich reduzierte Beitragssätze.
Die 2003 im Zuge der Arbeitsmarktreform eingeführte Regelung soll den Niedriglohnsektor für Arbeitgeber und -nehmer attraktiver gestalten. Diesem Ziel fühlt sich indes auch die neue Bundesregierung verpflichtet: Parallel zum Mindestlohn wurde die Midijob-Verdienstgrenze zum 1. Oktober auf 1.600 Euro angehoben.
Wie hoch sind die Verdienstgrenzen im Midijob?
Entscheidend für den Status als Midijobber ist wie bereits erwähnt das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt. Die Einkommensgrenze gilt also unabhängig der Anzahl der ausgeübten Beschäftigungen. Tatsächlich kannst Du zusätzlich zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sogar einen weiteren Minijob ausüben, ohne die jeweiligen Verdienstgrenzen zu überschreiten!
Vorsicht ist hingegen geboten bei einmaligen Sonderzahlungen, wie dem vielerorts üblichen Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Ein derartiger Zuverdienst kann Dich nämlich teuer zu stehen kommen: Verlässt Du einmal den Übergangsbereich, verwirkst Du die damit verbundenen Privilegien und zahlst Sozialabgaben in voller Höhe. Um später ein böses Erwachen zu vermeiden, sollte Dein Arbeitgeber Deinen voraussichtlichen Jahresverdienst deshalb schon zu Beginn Deiner Beschäftigung berechnen.
Studierende, die BAföG beziehen, müssen eine weitere gewichtige Verdienstgrenze beachten: Jenseits eines Jahreseinkommens von 6.240 Euro (das entspricht exakt einem 520-Euro-Job) ist mit schmerzhaften Abzügen zu rechnen.
Muss man Sozialversicherungen im Midijob zahlen?
Rentenkasse, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – Midijobber müssen Sozialabgaben entrichten. Das Besondere hierbei: Im Übergangsbereich ist der Arbeitgeberanteil konstant, der Beitragssatz für Arbeitnehmer berechnet sich hingegen abhängig von der Höhe des Einkommens.
Als ordentlicher Student profitierst Du zusätzlich von entsprechenden Sonderregelungen. Bis zur Vollendung Deines 25. Lebensjahres bist Du bekanntermaßen kostenfrei über die Familienversicherung Deiner Eltern mitversichert. Verdienst Du mehr als 470 Euro im Monat, musst Du unabhängig Deines Alters zwar auf dieses Privileg verzichten. Wenn Du während des Studiums aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, zahlst Du in der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich einen reduzierten Beitrag, in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibst Du in diesem Fall sogar komplett beitragsfrei.
Somit zahlst Du im Übergangsbereich verringerte bis gar keine Sozialabgaben, hast aber dennoch vollen Anspruch auf Leistungen wie Lohnfortzahlungen, Kranken- und Arbeitslosengeld. Außerdem leistest Du bereits in jungen Jahren einen wenn auch bescheidenen Beitrag zu Deiner Altersvorsorge.
Sind Midijobs steuerpflichtig?
Midijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig. Als Student musst Du Dein Einkommen jedoch nur dann versteuern, wenn
- Dein Jahreseinkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegt,
und/oder
- Du Lohnsteuerklasse V (verheiratet mit einem Partner der Steuerklasse III) oder VI (Ausübung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse) angehörst.
Eine Steuererklärung musst Du als Midijobber in jedem Fall machen, weil von Deinem Bruttoeinkommen im Übergangsbereich automatisch monatlich Beträge an das Finanzamt abfließen.
Vor- und Nachteile
Mini, midi oder maxi: Genau wie bei der Kleiderwahl sollte das Beschäftigungsverhältnis Dir gut stehen, also möglichst auf Deine individuellen Bedarfe zugeschnitten sein. Damit Du entscheiden kannst, ob ein Midijob genau Deine Kragenweite ist, oder Du mit einem anderen Modell besser beraten bist, hier noch einmal die wesentlichen Vor- und Nachteile auf einen Blick:
✓ Flexibles Arbeitsmodell mit höheren Verdienstmöglichkeiten | ✘ Verlust studentischer Privilegien (Familienversicherung) |
✓ Voller Anspruch auf Rente und Sozialleistungen bei reduzierten Beiträgen | ✘ Höherer administrativer Aufwand (Versicherungen, Steuererklärung) |
✓ Kombinierbar mit Studium und zusätzlichem Minijob | ✘ Nur bedingt vereinbar mit BAföG-Verdienstgrenze |
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